Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat dem Eilantrag meiner lieben Kollegin stattgegeben. Sie hatte wie viele am 16.12.2020 wegen der Corona-Auflagen schließen müssen. Wir dürfen nun unter
bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen.
Dadurch wird die Vorschrift in der Corona-Verordnung, die den Betrieb von Hundesalons und Hundefriseurläden verbietet, außer Vollzug gesetzt. Und zwar dahingehend, dass Ladenbesitzer ihre
Dienstleistung anbieten dürfen, wenn eine kontaktlose Übergabe der Hunde innerhalb fester Zeitfenster erfolgt. Vorab muss ein Termin vereinbart werden, damit
nicht mehrere Hundehalter aufeinander treffen.
Somit ist es aktuell leider nicht möglich, dass die Besitzer bei der Behandlung anwesend sind. Der geliebte Vierbeiner ist kontaktlos an der Tür zu übergeben, ebenso erfolgt dann auch die Abholung.
Bitte um Einhaltung unserer Auflagen. Vielen Dank!
Kati's Hundesalon
Ehningerstrasse 7
71116 Gärtringen-Rohrau
Rufen Sie einfach an unter
+49 160 97553947
und machen einen Termin aus.